Franz Mederle

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Franz Mederle (* 9. September 1893 in Rottweil; † 30. Juli 1955 daselbst) war ein deutscher Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker.

Der Sohn des Rottweiler Kameralamtsvorstandes[1] studierte in Tübingen Rechtswissenschaften. Wie sein Vater wurde er Mitglied der Studentenverbindung Landsmannschaft Schottland.[2] Das Studium schloss er mit der Promotion zum Dr. iur. ab.[3] 1924 ließ sich Mederle in Rottweil als Rechtsanwalt nieder. Er stand dem Zentrum nahe und war Gegner des Nationalsozialismus.[4][5] Als „ausgewiesener Antinazi“ wurde er im Mai 1945 zum Bürgermeister von Rottweil bestellt.[6] Dieses Amt übte er bis April 1946 aus und zugleich reorganisierte er als Oberstaatsanwalt das Landgericht Rottweil. Hernach nahm er wieder die Tätigkeit als Rechtsanwalt auf, wobei er in engem Kontakt mit seinem Nachbarn Lorenz Bock stand. 1949 erhob er auf der Grundlage des Rückerstattungsgesetzes Restitutionsklage für William Wälder, der sein Haus im Zuge der Boykottmaßnahmen gegen jüdische Mitbürger 1935 verkauft hatte.[7] Mitte der 1930er Jahre bis zu seinem Tod war er Aufsichtsratsvorsitzender der Firma Oscar Müller & Cie. in Schwenningen.

  • Jürgen Klöckler: Mederle, Franz, in: Baden-Württembergische Biographien. Band 3. Kohlhammer, Stuttgart 2002, S. 248 f. (Volltext)

Einzelnachweise

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  1. Paul Mederle (1855–1926), Regierungsrat.
  2. Erich Faul (Hrsg.): Landsmannschaft Schottland zu Tübingen – Liste aller Bundesbrüder 1849–1959. Stuttgart 1969.
  3. Dissertation: Die Verwaltungsaktie. (Tübingen 1931).
  4. Jürgen Klöckler: Abendland – Alpenland – Alemannien. Frankreich und die Neugliederungsdiskussion in Südwestdeutschland 1945–1947. Oldenbourg, München 1998, ISBN 3-486-56345-9, S. 244.
  5. Bernd Ottnad, Fred L. Sepaintner: Baden-württembergische Biographien. Band III. Herausgegeben im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2002, S. 248.
  6. Louis Specker (Hrsg.): Endlich Friede! Kriegsende in der Bodenseeregion. Rorschach 1995, S. 34.
  7. StAS Wü 28/2 T 6 Landgericht Rottweil Nr. 97.